Haben Franzosen die gleichen Feiertage wie Deutsche?
Im Großen und Ganzen gibt es eine Vielzahl an Feiertagen, die in Frankreich und Deutschland gleich sind. Es gibt aber auch ein paar Unterschiede.
Wovon in Frankreich häufig gesprochen wird, sind die sogenannten RTT (Réduction du temps de travail = reduzierte Arbeitszeit). Die reduzierte Arbeitszeit (RTT) ist ein System, das die Zuweisung von freien oder halben Tagen für einen Arbeitnehmer vorsieht, dessen Arbeitszeit mehr als der gesetzlich festgelegten 35 Stunden pro Woche beträgt. Der Regelung der RTT-Tage wird durch eine Vereinbarung oder ein Übereinkommen (in der Regel eine unternehmensweite Vereinbarung) festgelegt.
Aber jetzt gucken wir uns mal die Feiertage an:
Hier sind die Feiertage, die man auch aus Deutschland kennt
- 1. Januar: Jour de l’An – Neujahr
- Ostersonntag und Ostermontag – Dimanche et lundi de Pâques
- 1. Mai: fête du Travail – Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt: Ascension
- Pfingsten: Pentecôte
- 15. August: Assomption – Mariä Himmelfahrt
- 1. November: Toussaint – Allerheiligen
- 25. Dezember: Noël – Weihnachten
Und hier die Feiertage, die man als Deutsche/r nicht kennt
- 8. Mai: Victoire 1945 – Kriegsende (Sieg) 2. Weltkrieg
- 14. Juli: Fête nationale – Nationalfeiertag
- 11. November: Armistice 1918 – Waffenstillstand von Compiègne (1918)
Und diese Feiertage gibt es nicht in Frankreich
- Karfreitag
- 3. Oktober: Tag der deutschen Einheit (logisch!)
- 31. Oktober: Reformationstag
- Buß- und Bettag
- 24. und 26. Dezember. Ja, in Frankreich muss man Weihnachten schnell feiern. Da ist nur der 25.12. ein gesetzlicher Feiertag. Als Deutsche finde ich das ungewohnt und schade, aber meistens ist es kein Problem, an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr freizubekommen.
- 31. Dezember: Silvester wird in Frankreich ganz normal gearbeitet, aber häufig schicken einen die Arbeitgeber etwas früher nach Hause 🙂
Hier gibt es eine Übersicht über die Feiertage in Frankreich für jedes Jahr.
Journée de la solidarité
Der Solidaritätstag ist ein Tag unbezahlter Arbeit für die Beschäftigten. Er wird jedes Jahr durchgeführt, um Aktionen zugunsten der Autonomie älterer oder behinderter Menschen zu finanzieren. Obwohl es keine Regel ist, arbeitet ein großer Teil der Unternehmen am Pfingstmontag. Der Solidaritätstag kann aber auch an einem anderen Feiertag durchgeführt werden, mit Ausnahme eines Sonntags und des 1. Mais.
Die Bezahlung der Beschäftigten bleibt unverändert: Sie verlieren einen freien Tag oder müssen 7 Überstunden leisten. Für Teilzeit-, Zeitarbeits- oder nicht monatlich beschäftigte Mitarbeiter wird der Solidaritätszeit im Verhältnis zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit berechnet.
Für die Arbeitgeber bedeutet dieser Tag einen Beitrag von 0,30 % auf die Löhne, mit dem die Autonomie älterer oder behinderter Menschen finanziert werden soll.