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Wie werden die Rundfunkgebühren in Deutschland und Frankreich eingetrieben?
Was ist eigentlich der Rundfunkbeitrag?
Sicher hat jeder schon einmal von den Rundfunkgebühren oder seit 2013 dem Rundfunkbeitrag (in Frankreich contribution à l’audiovisuel) gehört. In Frankreich gibt es genau wie in Deutschland ein duales System im Bereich der Rundfunk- und Fernsehanstalten:
- Die öffentlich-rechtlichen Sender werden zu einem Großteil durch Gebühren finanziert, die jeder Nutzer eines Gerätes zum Empfang von Radio und Fernsehen zahlen muss
- Die privaten Sender finanzieren ihr Budget zu einem Großteil aus Werbeeinnahmen
Deutschland – Schon GEZahlt?
Bis 2013 war die Gebühreneinzugszentrale kurz GEZ in Deutschland für die Eintreibung der Rundfunkgebühren zuständig. Am 1. Januar 2013 wurde die GEZ durch den Beitragsservice ersetzt, die Rundfunkgebühren heissen nun Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ihr Auftrag: den Rundfunkbeitrag einziehen.
Das Prinzip ist einfach: Eine Wohnung = Ein Beitrag (17,50 EUR im Monat).
Euer Auto ist bereits durch die Beitragszahlung für die Wohnung abgedeckt. Für eine Zweitwohnung muss ein weiterer Beitrag gezahlt werden, sofern für diese Wohnung keine andere Person den Runkfunkbeitrag zahlt.
Der Beitrag kann in vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Vorauszahlungen gezahlt werden.
Wie werden die Beiträge verteilt?
Die ARD erhält einen sehr grossen Anteil von 12,37€, das ZDF, das Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten zusammen erhalten 5,13€.
Frankreich – Contribution à l’audiovisuel public (redevance télé)
In Frankreich gibt es genau wie in Deutschland öffentliche Rundfunkgebühren. Diese Abgabe heißt auf Französisch “contribution à l’audiovisuel public”. Diese jährlich anfallende Gebühr wird zusammen mit der Wohnungssteuer (taxe d’habitation) eingezogen. Das heisst, wenn Ihr am 1. Januar des Steuerjahres eine Wohnung bewohnt, die mit einem Fernsehgerät oder einem ähnlichen Gerät ausgestattet ist und Ihr die Wohnungssteuer zahlen müsst, fällt die Rundfunkgebühr ebenfalls an. Neben Fernseher und Radio gehören auch Computer, DVD-Player und alle Geräte, die Fernsehen oder Radio empfangen können zu den betroffenen Geräten.
Die pauschale Gebühr liegt 2018 bei 139€ (Frankreich Métropole) und 89€ (Überseegebiete). Bei einer verspäteten Zahlung wird eine Gebühr von 10% verlangt.
Muss ich dem Finanzamt den Kauf eines Fernsehers anmelden?
Nein, wenn Ihr ein Fernsehgerät oder ein ähnliches Gerät (z. B. einen DVD-Player) kauft, stellt der Händler eine Erklärung aus, die er selbst an die Steuerverwaltung senden muss.
Und was passiert, wenn ich keinen Fernseher besitze?
Wenn Ihr keinen Fernseher besitzt, müsst Ihr dies jährlich den Steuerbehörden melden, indem Ihr das Kästchen auf der ersten Seite Eurer Steuererklärung ankreuzt.
Wenn Ihr fälschlicherweise angebt, dass Ihr keinen Fernseher besitzt, riskiert Ihr zusätzlich zu dem Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Strafe von 150€ pro Gerät.
Wichtig: bis zum Ende des dritten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk fällig wird, kann das Finanzamt eine Kontrolle durchführen.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Hier könnt Ihr weitere Infos zum Thema Rundfunkbeitrag finden, auch zur Befreiung oder Ermässigung der Beitragszahlung (in beiden Ländern möglich):
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Dürfen die zur Kontrolle denn in die Wohnung?
LG
Jan
Hallo Jan 🙂
Der Beamte kann an die Tür Ihrer Wohnung kommen und fragen, ob Sie ein Fernsehgerät besitzen. Er darf unter keinen Umständen Ihre Privatwohnung betreten, er hat nicht das Recht, Ihre Wohnung zu durchsuchen. Er kann Ihre Wohnung nur betreten, wenn Sie es ihm erlauben. Ich hoffe, die Antwort hilft weiter.