Kindergeld in Deutschland, zum Vergleich
Mit der Ankunft eines Kindes kommen viele Ausgaben auf die Eltern zu. Kindergeld ist da eine schöne Sache. Das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag sind dafür gedacht, den Grundbetrag eines Kindes zu decken.
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.
In Deutschland bekamen Eltern für das erste und zweite Kind 2018 194 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 200 Euro und für jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Voraussetzung; der / die Erziehungsberechtigte hat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder ist zumindest in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig.
Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt. Es handelt sich um einen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen angezogen wird. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für die Eltern ist. Bei hohen Einkommen ist der Kinderfreibetrag günstiger.
Auf der Seite Kindergeld.org gibt es eine gute Übersicht über die Kindergeldregelungen in Deutschland.
Kindergeld in Frankreich
In Frankreich sieht das Ganze etwas anders aus…
Das sogenannte PAJE (prestation d’accueil du jeune enfant), d.h. Unterstützung für die Betreuung kleiner Kinder, besteht aus verschiedenen Teilunterstützungen. Heute spreche ich von dem Kindergeld und der Geburtsprämie. In einem anderen Artikel werde ich von dem Zuschuss für die Kinderbetreuung und der Elternzeit schreiben.
Kindergeld – Grundbetrag
Wie so vieles hängt die Höhe des Kindergeldes und anderen Unterstützungen für die Kindererziehung vom Einkommen der Eltern ab. Als Einkommen wird das zu versteuernde Einkommen aus N-2 berücksichtigt, d.h. für einen Kindergeldantrag in 2019 wird das zu versteuernde Einkommen der Erziehungsberechtigten aus 2017 berücksichtigt.
Es gibt die sogenannte “Allocation de base”, die dem Kindergeld in Deutschland entspricht. Die Familienkasse ist die CAF (Caisse d’allocations familiales). Wann ihr Anspruch auf den sogenannten Grundbetrag habt:
- Euer Kind ist jünger als 3 Jahre
- Ihr habt ein Kind, das jünger als 20 ist, adoptiert
- Ihr lebt in Frankreich
Einkommensgrenzen – Stand März 2019
Voller Betrag = 170,71 € | ||
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Einkommensgrenzen für 2017 – Gültig bis zum 31.12.2019 | ||
Kinder im Haushalt | Paar mit einem Einkommen | Alleinerziehende(r) oder Paar mit zwei Einkommen |
1 | 26 499 € | 35 020 € |
2 | 31 799 € | 40 320 € |
3 | 38 159 € | 46 680 € |
Jedes weitere Kind | 6 360 € |
Teilbetrag = 85,36 € | ||
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Einkommensgrenzen für 2017 – Gültig bis zum 31.12.2019 | ||
Kinder im Haushalt | Paar mit einem Einkommen | Alleinerziehende(r) oder Paar mit zwei Einkommen |
1 | 31 659 € | 41 840 € |
2 | 37 991 € | 48 172 € |
3 | 45 589 € | 55 770 € |
Jedes weitere Kind | 7 598 € |
Wie ihr seht, bekommt man in Frankreich sehr schnell kein Kindergeld mehr oder nur den Teilbetrag. Hier findet ihr die Informationen direkt auf der Webseite der CAF.
Außerdem muss man ziemlich geduldig sein, wenn man mit der Familienkasse in Kontakt tritt. Seit kurzem ist es nicht mehr möglich, ihnen online eine Nachricht zu schicken. Man kann eine kostenpflichtige Hotline anrufen, online einen Termin vereinbaren (klappt aber nicht immer) oder einfach ohne Termin beim Servicecenter aufschlagen. Wenn man dann mit einem Kundenberater spricht, erhält man leider häufig keine sehr hilfreichen und fundierten Informationen.
Prime à la naissance – Geburtsprämie
Bei der Geburt eines Kindes überprüft die Familienkasse, ob die Erziehungsberechtigten Anspruch auf eine sogenannte Geburtsprämie (prime à la naissance) haben. 2019 beträgt diese Prämie 941,66 €. Die Voraussetzungen sind die gleichen wie für den Kindergeldgrundbetrag. Allerdings muss die Schwangerschaft bis zur 14. Schwangerschaftswoche bei der Familienkasse sowie der Krankenversicherung (caisse primaire d’Assurance maladie – Cpam) angemeldet worden sein. Die Einkommensgrenzen für diese Geburtsprämie entsprechen denen für den Teilbetrag. Allerdings wird eure Situation und euer Einkommen im 6. Schwangerschaftsmonat berücksichtigt.